Kurz vor dem Beginn der Geltung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wächst der Druck auf Unternehmen. Manchen rennt nun die Zeit davon, die neuen Regelungen neben dem Alltagsgeschäft umzusetzen. Auf allen Kanälen kommen Informationen herein. Warnungen vor Abmahnungen und hohen Strafgebühren machen die Runde. Das erhöht den Druck und kann Ängste auslösen. Doch Angst ist kein guter Berater.


Datenschutz ist nichts Neues

Schon bevor die Computer in die Büros Einzug hielten, gab es Bestimmungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienten. Dazu gehört das Beichtgeheimnis, die ärztliche Schweigepflicht, das Post- oder Steuergeheimnis. Mit den Möglichkeiten der elektronischen Datenspeicherung sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie die Datenschutzgesetze der Länder entstanden. Mit der zunehmenden Globalisierung ist die Datenschutzverordnung auf europäischer Ebene, die aktuell umzusetzen ist, nur eine folgerichtige Entwicklung.

Die DSGVO enthält etliche Regelungen, die bereits im BDSG enthalten waren. Dazu zählt beispielsweise das Prinzip der Zweckbindung. Es besagt, dass ein Unternehmen personenbezogene Daten nur zu dem Zweck bearbeiten darf, zu dem es die Informationen erhoben hat. Kundendaten, die für die Auftragsabwicklung erfasst wurden, dürfen nicht ohne Zustimmung des Betroffenen zusätzlich für Werbung und Marketing verwertet werden.

Doch es gibt im DSGVO auch einige Neuerungen. Dazu gehören das Recht auf Vergessenwerden, also einen Anspruch auf das Löschen von personenbezogenen Daten, wenn ein Betroffener dies verlangt. Auch der Grundsatz der Datensparsamkeit wird verstärkt eingefordert. Er besagt, dass nur die Informationen erfragt werden dürfen, die für einen bestimmten Zweck unbedingt erforderlich sind. Hinzugekommen sind auch zahlreiche Dokumentationspflichten wie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder die Auflistung technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Zusammengefasst die wichtigsten Informationen zur DSGVO

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Datenschutz ist für die Menschen

Mit zunehmenden technischen Möglichkeiten ist immer undurchschaubarer geworden, welche Wege persönliche Informationen von Menschen gehen. Die neuen Regelungen dienen dazu, diese Wege besser nachvollziehen zu können. Die Dokumentationspflichten helfen, Transparenz über die Datennutzung und Datenweitergabe herzustellen.

Auch wenn manche es so empfinden mögen, es geht bei der Datenschutzgrundverordnung nicht darum, Unternehmen zu schikanieren, sondern um den Schutz von Menschen, deren Daten in den Geschäftswelten des Internets einen großen Wert darstellen.

Als Bestatter arbeitet man für die Menschen. Das sollte das oberste Prinzip sein. Die Kunden werden in ihrer Lebenssituation so unterstützt und die Trauerfeier wird so gestaltet, dass ein guter Abschied von dem verstorbenen Menschen möglich ist. Datenerfassung und -verarbeitung sind notwendige Hilfsmittel, um diese Arbeit optimal tun zu können.

Datenschutz als Chance für das eigene Unternehmen

Jedes Unternehmen unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen. Das betrifft die Gültigkeit von Arbeitsverträgen, Steuererklärungen, Vorschriften zur Unfallverhütung usw. Zusammen mit allen anderen Regelungen helfen die Bestimmungen zum Datenschutz dem Unternehmen, die Arbeitsstrukturen auf eine saubere Basis zu stellen. Wer ein neues Bestattungsfahrzeug kauft, investiert viel Zeit, um sich für das optimale Modell und die passende Ausstattung entscheiden zu können. Dieselbe Sorgfalt beim Datenschutz unterstützt die Arbeit auf einer anderen Ebene.

Don't panic

Eine alte Weisheit gilt auch für die Umsetzung der Regelungen der DSGVO: der Weg ist Schritt für Schritt zu gehen. Die Angst vor möglichen Abmahnungen oder horrenden Bußgeldern ist dabei kein guter Ratgeber. Inzwischen stehen zahlreiche Checklisten und Anleitungen von fachkundigen Stellen zur Verfügung. Man wähle eine davon aus und arbeite die Anforderungen Punkt für Punkt nacheinander ab, ganz ohne Torschlusspanik. Eine hilfreiche Motivation ist, auch beim Datenschutz im Unternehmen den Kunden vor Augen zu haben. Die Regelungen der DSGVO wurden für die Menschen gemacht. Die aktuelle Aufgabe, die erforderlichen Verzeichnisse zu erstellen ist auch eine Chance, in Sachen Datenschutz im Unternehmen Frühjahrsputz zu machen.